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Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen!

In Deutschland gab es mehr Strafanzeigen, als Verurteilungen. Das liegt überwiegend da dran, dass Opfer von sexueller Gewalt aus Angst oder Schamgefühl vor Gericht nicht aussagen konnten. Die Verfahren wurden oft gegen eine Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder ganz eingestellt.

Diese Monster leben dennoch weiter in unserer Gesellschaft und werden trotz Therapien, Therapieangeboten oder Haftstrafen erneut Täter/innen.

Nicht nur durch aktiven sexuellen Missbrauch an einem Kind oder im Internet durch Cyber-Grooming, sondern auch durch den Besitz von Kinderpornografie, sind diese Monster eine Gefahr für Kinder.

Monster die Kinderpornografie besitzen, werden seit dem 01.07.2021 mit einer Haftstrafe von mind. 6 Monaten bestraft. Wenn ein Monster versucht sich an einem Kind im Internet durch Cyber-Grooming zu nähern, wird auch dieses Monster mit einer Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Haftstrafe rechnen müssen. Da es seit 06/2020 auch nur der Versuch eine strafbare Handlung darstellt. Auch wird so eine Straftat ein Leben lang in das Führungszeugnis eingetragen, so das hoffentlich diese Monster nie wieder mit Kindern arbeiten dürfen.

Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen! Kinder leiden ein Leben lang unter den Folgen und nehmen sich auch oft deswegen das Leben. Sie werden deswegen zu einer Belastung unserer Gesellschaft. Da viele Kinder psychische und physische Störungen entwickeln. Viele diese Kinder werden nicht arbeitsfähig sein und weder den Umweltschutz, den Tierschutz noch die Wirtschaft fördern. Daher ist es nun Zeit zu handeln, bevor etwas passiert.

Schätzungen in Zahlen, der letzten 20 Jahre in Deutschland:

1 Verurteilte Sexualstraftäter/innen
1 Strafanzeigen wegen Kindesmissbrauch.
1 Sexuell Missbrauchte Kinder.
1 Kinderpornografie in GB sichergestellt.

Was muss jetzt passieren?

Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Für eine präventive Abschreckung sollte eine Online Datenbank/Karte verfügbar sein, die alle verurteilten Sexual Straftäter, der letzten 20 Jahren online zeigt. Da drin enthalten; Wohnort, Vorname, Nachname, Lichtbild, Geburtsdatum, Nationalität, Art der Straftat. Die Daten können per Login-Daten online für jede/n Bürger/in mit einer Legitimation des Personalausweises abgerufen werden. Es werden nur Sexualstraftäter/innen angezeigt. Zudem muss ein Vermerk im Reisepass eingetragen werden, um andere Länder vor solchen Monstern zu warnen und deren Kinder präventiv zu schützen.

Online Karte

Auf der online Datenbank / Karte, kann in einer Voransicht öffentlich gesehen werden, wieviele Sexualstraftäter/innen an einem Ort leben.

Dies ist für besorgte Bürger wichtig, um ihre Kinder vor diesen Menschen schützen zu können.

Postleitzahl Suche

Hier kann mit der Ortseigenen Postleitzahl gesucht werden.

Detail Info nur über Login

Keine genauen Ortsangaben in der Voransicht.

Login / AGB

Details Ansicht nur über gültigen Personalausweis. Und Registrierung per SMS.

Prävention Selbstjutstiz

User müssen eine AGB unterzeichnen, Daten nicht an Dritte weiter zu geben.

Login für Bürger/innen

Der Login ist nur Bürger/innen erlaubt, die sich mit ihrem Personalausweis registrieren um die Daten einsehen zu können. Dies geht nur mit einem Personalausweis, wo bereits die Fingerabdrücke hinterlegt sind.

Diese Präventive Massname soll die Täter/innen vor Selbstjustiz schützen.

Einfacher Login

Bürger geben ihre Daten Online an und wählen einen Grund aus für die Ansicht.

Freigabe

Die Freigabe zu dem Internen Login Bereich, wird geprüft und binnen 48 Stunden erteilt.

Detailansicht

Detailsansicht der Sexual Straftäter/innen erfolgt in einer Internen Datenbank. Die Suche erfolgt über die Plz Suche.

Vollständiger Vor und Nachnme wird angezeigt.

Geburtsdatum, Nationalität, Lichtbild und Art des Verbrechens. Wohnort.

Details Anonymisiert.

Adresse; Strasse und Hausnummer werden nicht öffentlich gelistet. Ebenso keine Telefonnummern oder Emailadressen. Auch nicht der Famileinstand oder Familienmitglieder.

Rechtliches

Die Personen, die bereits durch das Deutsche Rechtssystem verurteilt worden sind, haben eine Haftstrafe abgessen. Oder eine Bewährungsstrafe erhalten.

Laut dem deutschen Gesetz haben sie ihre Strafe erhalten. Diese Pedomap soll keine Selbstjustiz fördern. Daher ist es nicht möglich die eingesehenen Daten zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Die Daten dürfen nicht für Straftaten an den gelisteten Personen genutzt werden. Hier geht es um die Präventive Abschreckung für Sexual Straftäter/innen, die Kinder sexuell missbraucht / vergewaltigt oder getötet haben. Ebenso für Menschen die sich mit Kindern / Jugendlichen im Internet zum Sex verabreden wollen. Oder Kinderpornografie besitzen.

Online Petition unterschreiben.

Wenn dieses Projekt 2022 tatsächlich gestartet werden sollte, benötigt es genug Unterschriften um es im Grundgesetz verankern zu können und eine Teils/Öffentliche Datenbank/Karte für Sexual Straftäter/innen zu erlauben.

  • Petition ansehen.
  • Vielen Dank für Dein Interesse an diesem Projekt. Hab einen schönen Tag und bleib bitte gesund. Liebe Grüße Björn Scholz (Missbraucht.ORG)